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   BVerwG, 11.01.1983 - 1 C 26.81   

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https://dejure.org/1983,5871
BVerwG, 11.01.1983 - 1 C 26.81 (https://dejure.org/1983,5871)
BVerwG, Entscheidung vom 11.01.1983 - 1 C 26.81 (https://dejure.org/1983,5871)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Januar 1983 - 1 C 26.81 (https://dejure.org/1983,5871)
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  • BVerwG, 19.05.1981 - 1 C 168.79

    Asylrecht - Asylbewerber - Verfolgungsland - Klärung der Asylberechtigung -

    Auszug aus BVerwG, 11.01.1983 - 1 C 26.81
    Durch das vom Kläger angeführte Senatsurteil vom 19. Mai 1981 - BVerwG 1 C 168.79 - (BVerwGE 62, 206) haben die im vorliegenden Verfahren entscheidungserheblichen Rechtsfragen keine abschließende Klärung erfahren.
  • BVerwG, 18.10.1977 - 6 C 54.75

    Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache bei Bestehen

    Auszug aus BVerwG, 11.01.1983 - 1 C 26.81
    Wirft der in der Hauptsache erledigte Rechtsstreit bisher nicht geklärte schwierige Rechtsfragen auf, so entspricht es regelmäßig billigem Ermessen, die Verfahrenskosten nach dem in § 155 Abs. 1 Satz 2 VwGO aufgestellten Grundsatz zu verteilen (Beschlüsse vom 18. Oktober 1977 - BVerwG 6 C 54.75 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 47, vom 30. Juni 1982 - BVerwG 1 C 56.81 -).
  • BVerwG, 05.11.1980 - 1 B 812.80

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Klärung der aufenthaltsrechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 11.01.1983 - 1 C 26.81
    Das gilt auch im vorliegenden Falle, in dem das Berufungsgericht im Anschluß an den Beschluß des Senats vom 5. November 1980 - BVerwG 1 B 812.80 - die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen hat.
  • BVerwG, 30.06.1982 - 1 C 56.81

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.01.1983 - 1 C 26.81
    Wirft der in der Hauptsache erledigte Rechtsstreit bisher nicht geklärte schwierige Rechtsfragen auf, so entspricht es regelmäßig billigem Ermessen, die Verfahrenskosten nach dem in § 155 Abs. 1 Satz 2 VwGO aufgestellten Grundsatz zu verteilen (Beschlüsse vom 18. Oktober 1977 - BVerwG 6 C 54.75 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 47, vom 30. Juni 1982 - BVerwG 1 C 56.81 -).
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